Bericht des Gemeindevorstands

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. September 2025 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheiten – Feuerwehr

Der Gemeindevorstand hat zum 1. August 2025 Jan Frauenfelder aus Rhina zum neuen Gemeindebrandinspektor bestellt. Auf seine bisherige Position als 1. Stellvertreter rückt Moritz Baumgartl aus Kruspis nach. 2. Stellvertreter bleibt wie bisher Bernd Schaumburg aus Neukirchen. Die entsprechenden Wahlen sollen auf der turnusgemäßen Jahreshauptversammlung am 9. Januar 2026 stattfinden. Der bisherige Gemeindebrandinspektor Daniel Streibler hatte um seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten. Der Gemeindevorstand dankt Daniel Streibler für seinen stets fachkompetenten Dienst und außergewöhnlichen Einsatz als Gemeindebrandinspektor.


Personalangelegenheiten - Kindergarten

Der Gemeindevorstand hat eine Vertretung für die Raumpflegerinnen der Kindertagesstätte sowie für das Rathaus im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ab dem 01.09.2025 eingestellt. Diese soll in Urlaubszeiten den Einsatz von Fremdfirmen reduzieren. 

 

Neuanschaffung Fahrzeug Mähkolonne

Der Gemeindevorstand hat die Vergabe des Auftrages zur Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Mähkolonne des Bauhofs an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH in Kirchheim beschlossen. Hier war eine Neufassung des Beschlusses erforderlich, da der ursprüngliche Auftragnehmer das Fahrzeug nicht mehr in diesem Jahr ausliefern konnte.

 

Vergabe Sanierungsarbeiten Ortsdurchfahrt Oberstoppel

Der Gemeindevorstand beschließt die Aufträge für die Leerrohrverlegung und für die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung, entsprechend des Ergebnisses der durchgeführten Submission von Hessen Mobil zum Preis von rund 413.690 EUR/brutto an die Firma Strabag aus Bad Hersfeld zu vergeben. Für die Leerrohrverlegung wird eine Förderung des Landes Hessens erwartet.

 

Anschaffung neuer EDV-Systeme

Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung von neuen EDV-Systemen für die Gemeindeverwaltung (Server, Arbeitsplatz-PCs, Zubehör) gemäß vorliegendem Angebot der Ekom21 aus Kassel mit einmaligen Anschaffungskosten in Höhe von rund 7.825 EUR/brutto und 60 Leasingraten zu je rund 525 Euro/brutto inkl. einer Elektronikversicherung beschlossen. Einmalige Lizenzkosten werden als Investition in Höhe von rund 5.440 EUR/brutto abgebildet.

 

Vergabe Licht- und Tontechnik im Bürgerhaus Neukirchen

Der Gemeindevorstand hat das Angebot der Firma Hessensound aus Eschwege in Höhe von rund 41.190 EUR/brutto zur Erneuerung der Ton- und Lichttechnik im Bürgerhaus in Neukirchen angenommen. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.

 

Vergabe Erneuerungsarbeiten Bühnenboden und Bühnenvorhang im Bürgerhaus Neukirchen

Der Gemeindevorstand hat das Angebot der Firma Bernhard Wiegand aus Eiterfeld in Höhe von rund 3.085 EUR/brutto für einen neuen Bühnenbelag und das Angebot der Firma Andrea Wiegand Raum & Fenster aus Eiterfeld in Höhe von rund 4.985 EUR/brutto für einen neuen Bühnenvorhang angenommen. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Regionalbudget gefördert.

 

Vergabe der Parkettarbeiten im Bürgerhaus an die Firma Wiegand

Der Gemeindevorstand hat das Angebot der Firma Bernhard Wiegand aus Eiterfeld in Höhe von rund 13.985 EUR/brutto zur Aufarbeitung des Parkettbodens im Bürgerhaus in Neukirchen angenommen. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.

 

Vergabe Architekturleistungen Sanierung DGH Holzheim

Der Gemeindevorstand hat das Angebot des Architekturbüros Dietz aus Bad Hersfeld in Höhe von rund 48.700 EUR/brutto für die Architekturleistungen und für das Brandschutzkonzept bei der Sanierung des DGH Holzheim angenommen. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.

 

Finanzielle Unterstützung Frauenhaus Bad Hersfeld

Der Gemeindevorstand hat dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. für 2025 eine freiwillige Zuweisung in Höhe von 715 EUR, basierend auf den Einwohnerzahlen zum 31.12.2024, zum Betrieb des Frauenhauses in Bad Hersfeld zukommen lassen.

 

Windenergieanlagen Dörnerbusch (Wehrda) und Großenmoor (Burghaun)

Der Gemeindevorstand hat die beim RP Kassel eingegangenen Genehmigungsanträge zur Errichtung von drei Windenergieanlagen im Windpark Dörnerbusch (Wehrda) sowie von drei Windenergieanlagen im Windpark Großenmoor (Burghaun) zur Kenntnis genommen und vorerst keine Anmerkungen dazu übermittelt. Es handelt sich hierbei um entsprechende Vorrangflächen. Der Ortsbeirat Wehrda wurde vorab entsprechend informiert.

 

Haushalt 2026

In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden plant der Gemeindevorstand die Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2026 früher als sonst üblich durchzuführen. Dies ist hauptsächlich einer geplanten personellen Abwesenheit in der Verwaltung zum Jahresende geschuldet und hat den Vorteil, dass eine Genehmigung ggf. früher zu erwarten ist. Die Feststellung durch den Gemeindevorstand und die anschließende Einbringung in die Gemeindevertretung ist für den 28. Oktober 2025 geplant. Die Beschlussfassung soll dann in der Sitzung am 16. Dezember 2025 erfolgen.

 

Anfrage Kreisstraße Mauers – Müsenbach

Im Nachgang zur vergangenen Gemeindevertretersitzung wurde der Landkreis Hersfeld-Rotenburg schriftlich auf den schlechten Zustand der Kreisstraße 26 hingewiesen. In einem Antwortschreiben teilt der Landrat mit, dass der Zustand bekannt ist. Bis Ende dieses Jahres soll das weitere Vorgehen festgelegt werden. Mit einer Umsetzung etwaiger Maßnahmen ist aber nicht vor dem Jahr 2027 zu rechnen.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Kenntnisnahme Haushaltsvollzug

Die Gemeindevertretung nimmt den laufenden Haushaltsvollzug bis zum Stichtag 31. August 2025 zur Kenntnis. Es gibt weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmenseite größere Abweichungen von den Planansätzen.

 

Änderung der Wasserversorgungssatzung

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des § 26 Absatz 3 der Wasserversorgungssatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.09.2022 wie folgt: Die Gebühr (netto) beträgt je cbm ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 3,75 EUR. Die Grundgebühr bleibt unverändert. Zudem werden im § 26a die Zählerbezeichnungen ergänzt. Dazu Bürgermeister Timo Lübeck: Als wir im Jahr 2022 zuletzt die Wasserpreise festlegen mussten, hatten wir eine deutlich schwierigere Situation als heute. Damals bestand eine Unterdeckung aus den Jahren 2018 – 2020 in Höhe von rund 155.000 EUR. Dies hatte zur Folge, dass die Preise von damals 2,84 EUR deutlich auf 4,02 EUR angehoben werden mussten und erst danach wieder auf 3,65 EUR sanken. Heute können wir dagegen eine Überdeckung aus den Jahren 2021 bis 2023 von rund 25.000 EUR dazu verwenden, dass der Wasserpreis nur sehr geringfügig um 10 Cent pro Kubikmeter auf 3,75 EUR angepasst werden muss und für die nächsten drei Jahre stabil bleiben kann. Wir sind im Tagesgeschäft sehr sparsam mit den Mitteln umgegangen, haben aber trotzdem in die Modernisierung unserer Trinkwasseranlagen investiert – in Müsenbach genauso wie in Wehrda und Rhina, von wo aus ein Großteil der Gemeinde versorgt wird. Es war die richtige Entscheidung, dass wir die Betreuung unserer Anlagen weiterhin durch den Bauhof vornehmen lassen. In Kommunen, die dies Fremdvergeben haben, müssen die Bürger teilweise deutlich höhere Wassergebühren bezahlen. Mit unserem Preis liegen wir jetzt im guten Mittelfeld. Dies ist besonders bemerkenswert, da wir ein relativ großes Versorgungsgebiet und damit Versorgungsnetz mit vergleichsweise wenigen Abnehmern haben. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere engagierten Mitarbeiter. Wir werden in den nächsten Jahren verstärkt in unser teilweise altes Netz investieren müssen. In Oberstoppel tun wir dies aktuell. Hinzu kommt, dass die verkaufte Wassermenge weiter leicht abnimmt, gleichzeitig aber die Kosten für Personal sowie Sach- und Dienstleistungen teilweise deutlich steigen. Vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir heute diesen Preis so festlegen können.

 

Interkommunale Vereinbarung zum Kostenausgleich bei Besuch einer Tageseinrichtung

Die Gemeindevertretung beschließt, der „Vereinbarung zwischen den Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg über die Umsetzung der Vorschriften über Bedarfsplanung und Kostenausgleich nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch“ in der von der Bürgermeisterversammlung am 30.04.2025 erarbeiteten Form beizutreten. Mit der Vereinbarung wird der Kostenausgleich für Kinder geregelt, die eine Tageseinrichtung außerhalb ihrer Wohnortgemeinde besuchen.

 

Satzungsänderung über die Benutzung der Kindertagesstätte

Die Gemeindevertretung beschließt der Neufassung der „Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Marktgemeinde Haunetal“. Damit wird die Satzung entsprechend der Mustervorlage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aktualisiert.

 

Änderung der WFG-Gesellschafterstruktur

Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung der Gesellschafterstruktur der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hersfeld-Rotenburg zum 01.01.2026 bzw. baldmöglichsten Zeitpunkt zu. Die Gemeindevertretung stimmt für das Ausscheiden des in Liquidation befindlichen Vereins „Gutes aus Waldhessen e.V.“ und im Weiteren für die Aufnahme des Vereins „Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V.“ als Partner in die Gesellschaft. Die notwendigen Satzungsänderungen im Gesellschaftervertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH sind herbeizuführen. Der Gemeindevorstand wird mit der Vornahme der entsprechenden Satzungsänderungen beauftragt.

 

Verkehrslenkung Gewerbegebiete Neukirchen-Nord und Neukirchen-Süd

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde/Polizei ein Verkehrslenkungskonzept für den Ziel- und Quellverkehr der Gewerbegebiete Neukirchen-Nord und Neukirchen-Süd von der B 27 zu entwickeln. Dabei ist anzustreben, dass durch entsprechende Ergänzung/Änderung der Vorwegweiser an der B 27 der überörtliche Verkehr gezielt zu den vorgenannten Gewerbegebieten geführt wird.