In der Sitzung der Gemeindevertretung am 1. Juni 2021 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:
Vertretung des Bürgermeisters
Der Gemeindevorstand hat die Reihenfolge der Vertretung des Bürgermeisters festgelegt:
1. Erste Beigeordnete Ulrike Klawonn (kraft Gesetzes)
2. Andreas Kimpel
3. Jürgen Leimert
4. Lothar Herbst
5. Karin Wagner-Pilot
6. Thomas Schmidt
Kuratorium der Ev. Kinderkrippe
In das Kuratorium der Ev. Kinderkrippe werden vom Gemeindevorstand Timo Lübeck, Ulrike Klawonn und Jürgen Leimert entsendet.
Refinanzierung Leerrohre Sandberg II
Der Gemeindevorstand hat gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung ein Refinanzierungskonzept der getätigten überplanmäßigen Ausgaben für die Verlegung von Leerrohren zum Anschluss der Grundstücke an das Glasfasernetz der Netcom im Baugebiet Sandberg II in Rhina erarbeitet. Bei den reservierten sowie den noch nicht verkauften Grundstücken werden 4,25 € je Quadratmeter Grundstücksfläche auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Den schon verkauften und auch den Eigentümern der bebauten Grundstücke in der Lilienstraße wird ein Anschluss zu einem Preis von rund 2.400 € je Hausanschluss angeboten. Zur Annahme dieses Angebots ist jedoch niemand verpflichtet.
Auftragsvergabe IKEK-Verfahrensbegleitung
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die IKEK-Verfahrensbegleitung für zunächst drei Jahre mit der Option für drei weitere Jahre an das Büro für Regionalentwicklung regioTrend in Gießen vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 47.700 Euro.
Auftragsvergabe Wasserzähleinrichtungen
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Beschaffung von Wasserzähleinrichtungen für den in 2021 anstehenden Austausch an die Firma Ernst Heitland in Solingen vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 4.950 Euro.
Online-Zugangsgesetz
Bis Ende 2022 müssen alle gemeindlichen Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden. Hierfür soll ein Modul der Ekom21 eingesetzt werden. Dieses Projekt soll durch einen gemeinsamen Mitarbeiter, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Niederaula, Kirchheim, Hauneck, Breitenbach/H. und Ludwigsau umgesetzt werden. Erste Gespräche dazu haben zwischen den Bürgermeistern stattgefunden. Eine entsprechende Vereinbarung soll zeitnah abgeschlossen werden.
Sanierung Radwege
Gemeinsam mit der Gemeinde Hauneck wurde ein Förderantrag zur Sanierung des Haunetal-Radwegs im Bereich von Oberhaun bis zur Radfahrbrücke in Odensachsen gestellt. Für den Bereich zwischen Rhina und Neukirchen wurde ein eigener Förderantrag gestellt. Es handelt sich um ein kombiniertes Programm von Bund und Land. Im Fall eines positiven Bescheides könnte – unter Voraussetzung des entsprechenden Haushaltsbeschlusses der Gemeindevertretung – mit der Umsetzung im kommenden Jahr begonnen werden. Für den Abschnitt Sennhütte – Neukirchen entlang der B27 wurde ein Antrag an HessenMobil gestellt und die Thematik auch im Rahmen einer Videokonferenz erörtert. Für diesen Abschnitt ist sowohl was die Planung, als auch die Finanzierung angeht, der Bund in der Verantwortung.
Sanierung Rhinabach/K45
Die Ausschreibungstexte wurden mittlerweile mit allen an dem Projekt beteiligten Stellen abgestimmt. Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens werden nun durch die Vergabestelle des Landkreises die Planungsleistungen entsprechend ausgeschrieben.
Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?
Kaufangebot ehemaliges Deponiegelände Neukirchen
Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf der ehemaligen Erddeponie in Neukirchen mit einer Fläche von ca. 13.300 m² an einen Interessenten zu einem Preis von 10.000 Euro.
Ehrungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker
Die Gemeindevertretung beschließt die Verleihung der Ehrenmedaille der Marktgemeinde Haunetal in GOLD an:
- Peter Heimroth
- Wolfgang Schmitt
- Renate Frauenfelder
- Alfred Ruppel
- Michael Tegl
- Udo Möller
- Christiane Leister
Die Gemeindevertretung beschließt die Verleihung folgender Ehrenbezeichnungen:
- Peter Heimroth zum Ehrengemeindevertreter
- Wolfgang Schmitt zum Ehrenbeigeordneten
Grundstücksverkauf Meisenbach
Die Gemeindevertretung beschließt das Grundstück Gemarkung Meisenbach, Flur 2, Flurstück 49/7 mit einer Größe von 765 m² an einen Interessenten zu verkaufen. Der Verkaufspreis beträgt 5.661 Euro.
Überplanmäßiger Ausgaben Sandberg II
Die Gemeindevertretung beschließt für die Fertigstellung der Gehweganlage in der Lilienstraße in Rhina überplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 Euro bereitzustellen.
Prioritätenliste IKEK
Die Gemeindevertretung beschließt die von der Steuerungsgruppe aufgestellte IKEK-Prioritätenliste für 2021.
Gewerbegebiet Neukirchen
Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstand und die im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Anforderungen des Schall- und Immissionsschutzes für die in der Plankarte festgesetzten Bereiche „2a“ und „2b“ bzw. des Schallschutzwalles (Fläche C) im Südwesten des Plangebietes vor Satzungsbeschluss gutachterlich überprüfen zu lassen. Die übrigen Festsetzungen außerhalb der vorgenannten Bereiche werden gemäß dem Entwurf des Bebauungsplanes vom 30.03.2021 unverändert beibehalten und sollen entsprechend Eingang in die vorzulegenden Satzungsunterlagen finden. Die Gemeindevertretung beschließt, dass Bauvorhaben in den Teilgebieten „1a“, „1b“ und „3“ gemäß § 33 Abs. 1 und 2 BauGB (sog. „Planreife“) zugelassen werden können. Damit können für die bereits veräußerten Grundstücke nun die Bauanträge gestellt werden.
Resolution Bahntrasse
Die Gemeindevertretung lehnt einen Trassenverlauf der Neubaustrecke Fulda-Gerstungen auf der Variante 001 (zwischen den Gelenkpunkten 01 und 03) ab. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert in den laufenden Untersuchungen folgende Punkte, die insbesondere die Gemarkung Wehrda betreffen, zu berücksichtigen.
- Das Moor bei Wehrda, durch das die Trasse oberirdisch verlaufen würde, ist ein ausgewiesenes Naturschutz- und FFH-Gebiet mit höchster Priorität. Das Hochmoor stellt neben seinem außergewöhnlichen Artenreichtum einen Schutzraum für drei vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten (Draht-Segge, Schlamm-Segge und Kleiner Wasserschlauch – stehen auf der roten Liste) dar. Im Rahmen eines ornithologischen Sachverständigengutachtens wurden elf seltene Arten von Brutvögeln (Wespenbussard, Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke, Waldschnepfe, Waldkautz, Waldohreule, Schwarzspecht, Kolkrabe, Waldlaubsänger und Baumpieper) im Gebiet von Wehrda erfasst, die laut der roten Liste in ihrem Bestand gefährdet sind. Im umliegenden Waldgebiet zwischen Wehrda und Rothenkirchen ist zudem das Vorkommen der seltenen Wildkatze nachgewiesen worden, die ein wichtiges Schutzgut darstellt.
- Bekannt ist, dass das Moor bei Wehrda durch sogenannte Salzauswaschungen (Subrosion) entstanden ist. Dieser Prozess hält bis zum heutigen Tage an und hat erhebliche Auswirkungen auf die Errichtung von Bauwerken.
- Im Moor bei Wehrda wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, beispielsweise für Umweltauswirkungen durch den Kalibergbau, realisiert. Weitere Projekte sind geplant und in Planfeststellungsbeschlüssen des RP Kassel verlangt. Die bisherigen Maßnahmen würden zerstört. Neue wären künftig nicht mehr möglich.
- Oberhalb des vorgesehenen Tunnelausgangs befindet sich seit wenigen Wochen ein Windpark mit vier Windrädern (CEE Group, Hamburg und Wust Wind, Markt Erlbach) die eine Nabenhöhe von 166 Metern aufweisen. Diese haben erheblichen Einfluss auf einen möglichen Tunnelbau.
- Im Trassenkorridor liegt die Wasserschutzgebietszone III, die um den Tiefenbrunnen Mühlfeld Wehrda errichtet wurde. Aus ihm speist sich aktuell rund 75% der gesamten Trinkwasserversorgung der Marktgemeinde Haunetal. Gemäß der Verordnung zum Schutze der Trinkwassergewinnungsanlagen der Marktgemeinde Haunetal sind in dieser Zone Erdaufschlüsse und Bohrungen verboten.
- Ebenfalls in unmittelbarere Nähe des Trassenkorridors befindet sich die Hirschelquelle, mit einem noch vorhandenen Wasserwerk. Diese Quelle ist im Trinkwassermaßnahmenplan als Notwasserversorgung vorgesehen. Das Verfahren zur Ausweisung als Schutzgebiet ist eingeleitet.
- Im Trassenkorridor liegt der Wehrdaer Gemeindefriedhof mit dem Ehrenmal für die Toten der beiden Weltkriege sowie die jüdischen Friedhöfe Wehrda und Rhina. Eine Schnellbahnstrecke würde eine Störung der Totenruhe bedeuten.
- Wehrda und sein Landschaftsbild definieren sich neben der Dichte an Einzeldenkmälern und Schlössern durch seine exponierte, geschlossene Tallage. Durch die Zerschneidungswirkung der geplanten Trasse würde dieser Kulturraum zerstört. Betroffen wäre beispielsweise auch das Bodendenkmal “Sinzigburg“. Die touristische Attraktivität – im Trassenkorridor liegt etwa der Campingplatz Ferienpark Wehrda GmbH – ginge verloren.
Vorläufigen Ergebnisses der Jahresrechnung 2019
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom vorläufigen Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
Haushaltsvollzug 2021
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug (Stichtag 30.04.2021) zur Kenntnis.
„Klima-Kommune“ (Antrag GfH)
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Marktgemeinde Haunetal Mitglied im Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ wird. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die hierfür notwendigen Schritte zu unternehmen, insbesondere die entsprechende Charta zu unterzeichnen.
Resolution Windenergie (Antrag CDU und SPD)
Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, eine ablehnende Stellungnahme, zu der bekannt gewordenen geplanten Erweiterung des Windparks Buchenau um zusätzliche acht Windkraftanlagen an das Regierungspräsidium in Kassel zu senden. Weiterhin wird der Gemeindevorstand damit beauftragt, sich mit den betroffenen Nachbarkommunen abzustimmen und ggf. rechtliche Schritte gegen die Erweiterung des Windparks zu prüfen.
Grundstücksverkäufe Sandberg II
Die Gemeindevertretung beschließt das Baugrundstück 166, Flur 2 in der Gemarkung Rhina, mit einer Größe von 749 m² an einen Interessenten zu einem Gesamtpreis von 32.903,04 € zu verkaufen. Die Gemeindevertretung beschließt das Baugrundstück 167, Flur 2 in der Gemarkung Rhina, mit einer Größe von 733 m² an einen Interessenten zu einem Gesamtpreis von 32.254,10 € zu verkaufen. Die Gemeindevertretung beschließt das Baugrundstück 184, Flur 2 in der Gemarkung Rhina, mit einer Größe von 594 m² an einen Interessenten zu einem Gesamtpreis von 30.477,43 € zu verkaufen. Die Gemeindevertretung beschließt das Baugrundstück 165, Flur 2 in der Gemarkung Rhina, mit einer Größe von 817 m² an einen Interessenten zu einem Gesamtpreis von 35.661,04 € zu verkaufen.