Bericht des Gemeindevorstands

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 6. September 2022 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

 


Neubau Hirschelweg Wehrda

Der Gemeindevorstand hat nach der Abstimmung mit dem Ortsbeirat Wehrda den Auftrag für die Herstellung des Hirschelweges an den Rahmenvertragspartner Strabag vergeben. Im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Variante konnten die Kosten von 70.000 EUR dabei mehr als halbiert werden. Die Arbeiten sollen beginnen, sobald die Untere Wasserbehörde gemäß §22 HWG ihre Zustimmung erteilt hat. Das Verfahren läuft noch.

 

Auftragsvergabe Planungsleistungen Rhinabach

Der Gemeindevorstand hat die Planungsleistungen für die Gesamtmaßnahme Rhinabach an das Büro HRPI aus Weimar zum Preis von rund 472.900 EUR vergeben. Das Büro ist spezialisiert auf Hochwasser- und Renaturierungsmaßnahmen. Der Preis liegt rund 30% unter dem in der Vorplanung kalkulierten Honorar. Die Abschläge sind aber nachvollziehbar und aus Sicht der Hessischen Landgesellschaft auch auskömmlich. Die Gesamtsumme setzt sich aus drei Planungsabschnitten zusammen: 1. Renaturierung Rhinabach + Ingenieurbauwerke rund 382.000 EUR (es wird von 90% Förderquote ausgegangen). 2. Gehwege und Mischflächen rund 47.000 EUR (keine Förderung, aber grundsätzlich umlagefähig). 3. Ausbau K45 rund 43.370 EUR (wird komplett von Hessen Mobil erstattet).

 

Baugrunderkundungen Bahnprojekt Fulda – Gerstungen

Der Gemeindevorstand hat einen Vertrag zur vorübergehenden Grundstücksinanspruchnahme für Baugrunderkundungen im Zuge der Planungen der Aus- und Neubaustrecke Fulda – Gerstungen mit der DB Netz AG abgeschlossen. Mit dem Vertrag wird der DB Netz AG gestattet auf gemeindlichen Flächen ingenieurgeologische Bohrungen zur Erkundung des Baugrundes und hydrogeologische Bohrungen für den Ausbau von Grundwassermessstellen vorzunehmen. Die Baugrunduntersuchungen enden voraussichtlich im Juni 2023. Die Grundwassermessstellen werden voraussichtlich bis Ende 2032 betrieben. Als Entschädigung wird ein Gesamtbetrag von 5.650 EUR gezahlt.

 

Auftragsvergaben Dorfplatz Wehrda (IKEK)

Der Gemeindevorstand hat für die Errichtung eines Stromnetzanschlusses die Firma Osthessen Netz GmbH zu einem Angebotspreis von 3.700 EUR beauftragt. Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten wurden an die Firma Schelleis zu einem Angebotspreis von rund 41.500 EUR vergeben. Die IKEK-Förderquote liegt bei 85%.

 

LEADER-Projekt “Essbare Wanderwege“

Der Gemeindevorstand hat die Auftragsvergabe für die Pflanzarbeiten im Rahmen des LEADER-Projektes “Essbare Wanderwege“ auf dem Kirchweg und dem Burgpfad im Rahmen der IKEK Dorfentwicklung an die Firma Schelleis zu einem Angebotspreis von 7.900 EUR vergeben.

 

Beschaffung eines Mobilbaggers mit Anbaugeräten

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Lieferung eines Mobilbaggers des Herstellers Mecalac Typ9MWR mit verschiedenen Anbaugeräten an die Firma Thomas Schmitt Baumaschinen aus Fulda vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 196.000 EUR.

 

Instandsetzung der Tiefkühlzelle im Bürgerhaus

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Instandsetzung der Tiefkühlzelle im Bürgerhaus Neukirchen an die Firma Zettl Kältetechnik aus Bad Hersfeld vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 1.780 EUR.

 

Auftragsvergabe Mehrgenerationenplatz Neukirchen

Der Gemeindevorstand hat die Auftragsvergabe für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten des Mehrgenerationenplatzes Neukirchen „Haune-Park“ im Rahmen der IKEK Dorfentwicklung, an die Firma Schelleis zu einem Angebotspreis von rund 15.800 EUR vergeben. Die IKEK-Förderquote liegt bei 75%.

 

Auftragsvergabe „Gewerbegebiet Ost“

Der Gemeindevorstand hat ein schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ - Werkstoffpark Neukirchen bei der TÜV Hessen GmbH in Auftrag gegeben. Die Honorarsumme beträgt rund 5.100 EUR.

 

Freiflächen-Solaranlagen

Der Gemeindevorstand hat sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Nachfragen nach Freiflächen-Solaranlagen dazu entschieden, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten. In diesem soll festgelegt werden, an welchen Orten und zu welchen Bedingungen solche Anlagen errichten werden können und wo sie ausgeschlossen sein sollen.

 

L3431 Oberstoppel – Neukirchen

Am 16. September findet ein Termin zur Begutachtung des Straßenzustandes der L3431 Oberstoppel – Neukirchen mit Hessen Mobil und der Polizei statt.

 

Interkommunale Zusammenarbeit

Am 28. September findet eine Informationsveranstaltung mit dem Kommunalen Beratungszentrum des Innenministeriums für die Mitglieder der gemeindlichen Gremien statt. Dabei soll es um eine mögliche engere Zusammenarbeit mit der Gemeinde Niederaula gehen. Ggf. kommen noch Vertreter von weiteren Kommunen hinzu.

 

50 Jahre Haunetal

Am Samstag, 8. Oktober soll mit einem bunten Markt unter Einbeziehung aller Ortsbeiräte das 50jährige Jubiläum der Marktgemeinde Haunetal gefeiert werden. U.a. spielt die Bergmannskapelle Wintershall des K+S Werkes Werra. Am Vortag wird eine Feierstunde im Bürgerhaus stattfinden. Eingeladen dazu sind die aktuellen und ehemaligen Mandatsträger der Gemeinde. Die Festrede hält Regierungspräsident Mark Weinmeister.

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Bericht Haushaltsvollzug

Die Gemeindevertretung hat den Bericht zum aktuellen Haushaltsvollzug 2022 (Stichtag 30.06.2022) zur Kenntnis genommen.

 

Änderung der Wasserversorgungssatzung - Gebührenanpassung 2023 - 2025

Die Gemeindevertretung hat den 3. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung mit den entsprechenden Gebührenanpassungen beschlossen. Die Satzungsänderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Im Frühjahr dieses Jahres hat die Firma Allevo Kommunalberatung die Wassergebühren für die Jahre 2023 bis 2025 kalkuliert. Die Gebührensätze sind dabei grundsätzlich so zu bemessen, dass sie kostendeckend sind. Dabei ist auch der Ausgleich von Vorjahresergebnissen zu beachten. In 2018 ergab sich eine Kostenunterdeckung von rund 89.800 EUR, in 2019 von rund 27.800 EUR und in 2020 von rund 37.700 EUR. Die Kostenunterdeckung aus 2018 darf nur bis 2023, die aus 2019 nur bis 2024 und die aus 2020 nur bis 2025 ausgeglichen werden. Daraus ergeben sich die Wassergebühren von 4,02 EUR in 2023 und 3,65 EUR in 2024 und 2025. Die Grundgebühr bleibt unverändert. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Verbräuche in etlichen Haushalten seit Jahren sukzessive zurückgehen, die Kosten für den Erhalt der Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen aber enorm gestiegen sind. Gleiches gilt für die Kosten der Qualitätsüberwachung und des Netzes.

 

Interkommunale Zusammenarbeit zum Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Die Gemeindevertretung beschließt eine Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit den Gemeinden Hauneck, Breitenbach am Herzberg und Niederaula als Verbundpartner zu begründen; eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung dieser IKZ mit den Verbundpartnern zu schließen und zum Zwecke der Förderung dieses Kooperationsverbundes auf dem Dienstweg einen Antrag auf Förderung von 100.000 EUR an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu richten. Nach dem OZG sollen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sein.

 

Bauleitplanung „Auf der Warth/Auf der Lieth“, 2. Änderung – Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen als Stellungnahmen der Marktgemeinde Haunetal und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen werden. Der Bebauungsplan mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. Das Verfahren wurde durchgeführt, um anstelle des bisherigen Tennisgeländes das IKEK-Projekt „HaunePark“ zu realisieren.

 

Grundstücksverkäufe

Die Gemeindevertretung beschließt das Grundstück Oberstoppel, Flur 7, Flurstück 32/6 mit einer Fläche von 771 m² zu einem Verkaufspreis von 23.455,16 EUR zu verkaufen. Die Gemeindevertretung beschließt das Grundstück Rhina, Flur 2, Flurstück 174 mit einer Fläche von 663 m² zu einem Gesamtpreis von 33.936,58 EUR zu verkaufen. Die Gemeindevertretung beschließt das Grundstück Rhina, Sandberg II, Flur 2, Flurstück 175 mit einer Fläche von 587 m² zu einem Verkaufspreis von 30.118,27 EUR zu verkaufen. Der Verkaufspreis beinhaltet jeweils die Erschließungs- und Schaffensbeiträge. Alle anfallenden Kosten für den Notar, Vermessung etc. tragen die Käufer.