Bericht des Gemeindevorstands

n der Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Februar 2026 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheiten Kindergarten

Der Gemeindevorstand hat zum 01.02.2026 eine Erzieherin in Vollzeit unbefristet eingestellt. Zum gleichen Datum wurde eine Sozialassistentin, ebenfalls in Vollzeit, befristet als Krankheitsvertretung, eingestellt. Zudem wurde beschlossen eine Stelle als Anerkennungspraktikantin im Zeitraum vom 10.08.26 bis 31.07.27 auszuschreiben. Über die Besetzung der Stelle wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist im März 2026 entschieden.

 

Kauf von Heizöl

Der Gemeindevorstand hat 13.000 Liter Heizöl bei der Fa. BayWa AG Energie Fuels Hessen zum Preis von 89,07 EUR/brutto pro 100 Liter beschafft.


Vergabe Elektroarbeiten DGH Holzheim

Der Gemeindevorstand hat die Elektroarbeiten zur Modernisierung des DGH Holzheim zum Preis von 47.559,50 EUR/brutto an die Firma Elektro Hess GmbH aus Bad Hersfeld vergeben. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.

 

Vertrag über das Ausheben von Gräbern auf den gemeindlichen Friedhöfen in Haunetal

Der Gemeindevorstand hat die Firma Armin Fiedler, Inhaber Fabian Pfromm, aus Schenklengsfeld, mit der Aushebung und Schließung der Gräber auf den gemeindlichen Friedhöfen beauftragt.

 

Phosphatfällung KA Unterstoppel und KA Hermannspiegel

Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung von je einer Dosierpumpe, inkl. Zubehörteilen zur Phosphatfällung, für die Kläranlagen Unterstoppel und Hermannspiegel bei der Firma M+S Pumpen + Automation GmbH beauftragt. Zusätzlich wird jeweils ein Gefahrstoffdepot zur Lagerung des Aluminiumsulfat (Fällmittel) benötigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7.400 EUR/brutto.

 

Leistungspumpversuch TB Neukirchen

Der Gemeindevorstand hat die Firma Anger‘s Söhne aus Hessisch Lichtenau mit dem Leistungspumpversuch am TB Neukirchen zum Angebotspreis von rund 9.680 EUR/brutto beauftragt.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Kenntnisnahme Haushaltsvollzug 2025

Die Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsvollzug für das Jahr 2025 zur Kenntnis. Vor Beginn der Jahresabschlussarbeiten ist von einer deutlichen Ergebnisverbesserung und einem Jahresüberschuss auszugehen.

 

Kenntnisnahme Aufstellung Jahresabschluss zum 31.12.2024

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Verwaltungsentwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 Die wesentlichen Ergebnisse des vorläufigen Jahresabschlusses 2024 werden wie folgt festgestellt: Die Schlussbilanz weist eine Bilanzsumme zum 31.12.2024 in Höhe von 27.016.080,81 EUR aus. Die Finanzrechnung 2024 weist einen Bestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahres in Höhe von 871.326,26 EUR aus. Haushaltsausgabe- und -einnahmereste werden nicht gebildet. Die Ergebnisrechnung 2024 weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 156.890,68 EUR aus. Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses steigt somit von 486.498,72 EUR auf 643.389,40 EUR. Da in 2024 eine nicht eingeplante Erhöhung der Kreisumlage, sowie deutliche Mindereinnahmen bei den Einkommenssteueranteilen zu verzeichnen war, ist dies ein sehr erfreuliches Ergebnis. Im außerordentlichen Ergebnis ergibt sich ein Fehlbetrag von 199.647,90 EUR. Dieser setzt sich durch periodenfremde Abrechnungen der Heizkosten der Kindertagesstätte an den Landkreis sowie den Rückzahlungen aus den Beiträgen zzgl. Prozesskosten und Zinsen der „Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen am Kanalnetz und Kläranlagen“ im Jahr 2015 (160.980,98 EUR) gemäß VGH-Urteil zusammen.

 

Geprüfte Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021

Die Gemeindevertretung nimmt die Schlussberichte zu den geprüften Jahresabschlüssen 2019, 2020 und 2021 zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung erteilt dem Gemeindevorstand die Entlastung zu den Jahresabschlüssen 2019, 2020 und 2021. Von der Durchführung der ausgewiesenen Korrekturen wird abgesehen. Sofern möglich und relevant, sollen Korrekturen zur korrekten Darstellung der Anlagenbuchhaltung in den folgenden, noch aufzustellenden Jahresabschlüssen aufgearbeitet werden. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit der Bekanntmachung der Entlastung und öffentlichen Auslage des Jahresabschlusses mit Rechenschaftsbericht für mindestens ein Jahr auf der Internetseite der Marktgemeinde Haunetal. Für die Prüfung dieser Jahresabschlüsse hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises rund 36.000 EUR in Rechnung gestellt.

 

Finanzstatusbericht als Anlage zum Haushaltsplan 2026

Die Gemeindevertretung nimmt den vorliegenden Finanzstatusbericht als Anlage zum Haushaltsplan 2026 zur Kenntnis und beauftragt den Gemeindevorstand, diesen ergänzend der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.

 

Übertragung von Haushaltsresten 2025 nach 2026

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der in 2025 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel der Investitionen

I1353-014, Transporter/Kipper Mähkolonne                                             54.000,00 EUR

I1355-009, Winterdienstfahrzeug (Traktor John Deere)                           270.000,00 EUR

I0665-018, Erweiterung Kita ab 2022                                                         7.183,33 EUR

in das Haushaltsjahr 2026.

 

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Östlich der B 27“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Neukirchen

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Satzungsbeschluss: (1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Haunetal und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. (2) Der Bebauungsplan mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 91 Abs. 1 und 3 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. (3) Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. (4) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Marktgemeinde Haunetal und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. (5) Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt. (6) Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. (7) Die Erteilung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 01 „Am Bornweg“ in Odensachsen

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplans (BP) Nr. 01 „Am Bornweg“ im Ortsteil Odensachsen (schließt westlich an die Kläranlage Odensachsen an) und die Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde in diesem Bereich beschlossen. Der Geltungsbereich des BP umfasst in der Gemarkung Odensachsen in Flur 6 das Flurstück 100 teilweise, mit einer Fläche von ca. 2.205 m². Hier soll eine gewerbliche Bebauung für einen örtlich ansässigen Gewerbetreibenden ermöglicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden frühzeitig zu beteiligen. Hierbei wird ein von dem Bauherrn des Vorhabens beauftragtes Fachplanungsbüro tätig. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Bauherr des Vorhabens. Da sich auf dem betroffenen Gelände derzeit der Bolzplatz von Odensachsen befindet, soll dafür in Abstimmung mit dem Ortsbeirat eine Alternativfläche gefunden werden.

 

Bericht des Klimaschutzbeirates

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Klimaschutzbeirates über die Arbeit in der Wahlperiode 2021 – 2026 zur Kenntnis. Er wird auf der Internetseite der Marktgemeinde Haunetal veröffentlicht. Einen Schwerpunkt bildete nach der Aufstellung der CO2-Bilanz und des Aktionsplanes dessen Abarbeitung. Hier möchte ich besonders den Beginn der Auswertung der Starkregenkarten mit den Ortsbeiräten, die Aktion zur kostenfreien Energieberatung für alle Eigenheimbesitzer und die auf den Weg gebrachten Naturschutzmaßnahmen aus Ersatzgeldern regionaler Windenergieprojekte nennen. Einige Maßnahmen wie die Errichtung von Elektroladesäulen im Gewerbegebiet wurden auch von heimischen Unternehmen umgesetzt.

 

Anfrage der SPD-Fraktion betr. Ortsbeiräte Müsenbach, Meisenbach und Mauers

Das Thema war nicht Gegenstand von Beratungen des Gemeindevorstands, da es sich hierbei formal um die Listenaufstellung von Wählergruppen handelt. Es hat in den drei Ortsbeiräten keine Beschlüsse gegeben, dass auf das Gremium zukünftig verzichtet werden soll. Vielmehr wurde jeweils zu Versammlungen eingeladen, auf denen ein Wahlvorschlag aufgestellt werden sollte. In den Einladungen wurde explizit darauf hingewiesen, dass wenn sich nicht genügend Kandidaten finden, die Wahl abgesagt werden muss. Insofern waren die Konsequenzen bekannt. Leider haben sich, trotz teilweise mehrfacher Aufrufe der amtierenden Ortsbeiräte, nicht ausreichend Bürger bereit erklärt zu kandidieren, so dass keine Wahlvorschläge eingereicht worden sind. Seitens der Verwaltung gab es durch den Wahlleiter und im Rahmen der drei vergangenen Ortsvorsteherdienstversammlungen auch durch den Bürgermeister Gespräche zur Vorbereitung der Wahl mit allen amtierenden Ortsvorstehern. Es ist bedauerlich, dass es keine Wahlvorschläge gibt, aber auch nicht völlig ungewöhnlich. Wir hatten in dieser Wahlperiode in Hermannspiegel keinen Ortsbeirat, dort gibt es jetzt wieder einen Wahlschlag, insofern ist zu hoffen, dass dies bei der nächsten Kommunalwahl auch in Mauers, Meisenbach und Müsenbach wieder der Fall ist. Den amtierenden Ortsbeiräten sei für ihre Arbeit „Danke“ gesagt.

 

Grundstücksangelegenheiten

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flur 6, Flurstück 100 in der Gemarkung Odensachsen.

Timo Lübeck  -  [email protected]

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