Bericht des Gemeindevorstands

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. April 2026 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheiten Kindergarten

Der Gemeindevorstand hat eine Erzieherin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden - zunächst befristet bis zum 30.08.2026 – für den Kindergarten Haunetal eingestellt. Zudem werden zwei Anerkennungspraktikantinnen für den Praktikumszeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 eingestellt.

 

Nachtrag Rhinabach

Der Gemeindevorstand hat einen Nachtrag zur Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung als Bestandteil des landschaftspflegerischen Begleitplans zur Umsetzung der WRRL am Rhinabach in Höhe von rund 11.235 EUR/brutto an die Firma HRPI GmbH aus Weimar vergeben.


Inanspruchnahme von gemeindlichen Grundstücken für die Baumaßnahme der Sanierung der L3431

Der Gemeindevorstand hat der vorübergehenden Nutzung der gemeindlichen Flächen in der Gemarkung Neukirchen, Flur 5 Flurstück 6/15 und Flur 6 Flurstück 76/1 im Zuge der Sanierung der L3431 zwischen Neukirchen und Oberstoppel zugestimmt. Des Weiteren wurde der Verkauf einer Teilfläche von 85 m² des Flurstücks 6/15 und von 106 m² des Flurstücks 76/1 beschlossen.

 

Darlehensaufnahme

Der Gemeindevorstand hat eine Darlehensaufnahme aus der Ermächtigung des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 400.000 EUR bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg mit einem festgeschriebenen Zinssatz von 3,580 % (für 10 Jahre) und einer jährlichen Tilgung von 2% beschlossen.

 

Windpark Dörnerbusch Wehrda

Das Regierungspräsidium Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Vorranggebiet HEF 54 in der Gemarkung Wehrda (Windpark Dörnerbusch) genehmigt.

 

Entwicklung Gewerbesteuer

Nachdem sich die Gewerbesteuer in den Jahren 2024 und 2025 sehr erfreulich entwickelt hat und jeweils über den Planansätzen lag, zeichnet sich für das laufende Jahr ein deutlich schwächeres Aufkommen ab. Aufgrund von Rückzahlungen und verminderten Vorauszahlungen ist nach aktuellem Stand lediglich von 600.000 EUR Einnahmen auszugehen. In 2025 waren es rund 1,2 Mio. EUR. Für den laufenden Haushalt bedeutet dies eine deutliche Erhöhung des ohnehin geplanten Fehlbetrags. Ein detaillierter Bericht zum Haushaltsvollzug 2026 wird in der nächsten Sitzung erstattet.

 

Verbindungsweg Holzheim - Siegwinden

Für den vorgesehenen Ausbau des Verbindungsweges Holzheim – Siegwinden ist die beim Land Hessen beantragte Förderung bislang nicht genehmigt worden. Ein Ausbau ohne Fördermittel ist aufgrund der verschlechterten Haushaltslage im laufenden Jahr nicht möglich.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung wählt Dr. Axel Schreiber (CDU) zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

Wahl von zwei Stellvertreter/innen der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung wählt Lars Stein (GfH) und Birgitt Binder (SPD) zu stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Sie vertreten in dieser Reihenfolge den Vorsitzenden.

 

Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und dessen/deren Stellvertreter/in

Die Gemeindevertretung wählt Jan-Hendrik Jost zum Schriftführer und Michael Quanz, Annika Willhardt sowie Lena Erbe zu stellvertretenden Schriftführern.

 

Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal

Die Gemeindevertretung beschließt die Geschäftsordnung.

 

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters, der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach § 25 KWG

Der Gemeindevertretung beschließt, da keine Einsprüche nach § 25 KWG, und weiterhin keine Fälle des § 26 Abs. 1 Nr. 1 - 3 KWG vorliegen, werden die Wahlen zum Bürgermeister der Marktgemeinde Haunetal, zur Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal und zu den Ortsbeiräten in den Ortsteilen der Marktgemeinde Haunetal gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 KWG für gültig erklärt.

 

Beschlussfassung über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse im Benennungsverfahren nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen

Mitglieder im Haupt-, Finanz- und Bauausschuss sind Marius Tegl (CDU), Maren Kempf (CDU), Lars Bolender (GfH), Katharina Weß (GfH) und Dirk Henkel (SPD).

 

Wahl der Vertreter/in und des/der Stellvertreters/in in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (AZV)

Die Gemeindevertretung wählt Timo Lübeck und als Stellvertreter Ralf Stuckardt.

 

Wahl der Vertreter/in und des/der Stellvertreters/in in die Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen

Die Gemeindevertretung wählt Timo Lübeck und als Stellvertreter Mario Huff.

 

Wahl der Vertreter/in und des/der Stellvertreters/in in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Haune

Die Gemeindevertretung wählt Ulrike Klawonn und als Stellvertreter Andreas Kimpel.

 

Wahl der Vertreter/in und des/der Stellvertreters/in in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Die Gemeindevertretung wählt Timo Lübeck und als Stellvertreterin Ulrike Klawonn.

 

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und ggf. Feststellung von Nachrückern

Andreas Kimpel (CDU), Ralf Stuckardt (CDU), Ulrike Klawonn (GfH), Leonhard Pflantz (GfH), Thomas Schmidt (SPD) und Elke Künholz (SPD) werden zu Beigeordneten im Gemeindevorstand gewählt. 1. Beigeordnete ist Ulrike Klawonn. In die Gemeindevertretung rücken nach: Jan Frauenfelder (CDU), Sandra Scholz (CDU) und Katharina Weß (GfH).

 

Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Oberstoppel im Zuge des § 246 e BauGB (Bauturbo)

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zum Bauvorhaben für ein Einfamilienwohnhaus, Flur 7, Flurstück 25 in Oberstoppel, gemäß § 246 e BauGB (Bauturbo). Die Erteilung der Zustimmung muss unter dem Vorbehalt der abschließenden Klärung der Entwässerung sowie unter Schließung eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn erfolgen. Der Bauherr hat in diesem Vertrag die Übernahme der anfallenden Erschließungskosten für sein Bauvorhaben zu erklären und die Gemeinde von jeglichen Ansprüchen seinerseits sowie Unterhaltung- und Straßenräumpflichten (Winterdienst) freizustellen. Die Marktgemeinde Haunetal wendet den Bau-Turbo (§ 246e BauGB) gezielt und gesteuert an. Folgende Punkte sind ausschlaggebend für diese Einzelfallgenehmigung: 1.) Das Bauvorhaben schließt sich unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung an. Es entsteht keine größere Zersiedelung (Ortsabrundung). 2.) Das Bauvorhaben fügt sich städtebaulich in die bestehende Wohnbebauung und das bisherige Ortsbild ein. Es entsteht keine Konkurrenz zu Neubaugebieten. Ein städtebaulicher Vertrag wird geschlossen. 3.) Der Vorhabenträger hat nachgewiesen, dass alternative Bauflächen im Ort aktuell nicht verfügbar sind. 4.) Die Gemeindevertretung hat mit dem einstimmig gefassten Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2025 bereits bekundet, dass das Vorhaben über einen Bebauungsplan umgesetzt werden sollte. 5.) Die beteiligten Parteien wurden rechtzeitig informiert. 6.) Dieses Verfahren ist befristet bis zum 31.12.2030. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zum 31.05.2026 Leitlinien zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Leitlinien sollen eine Entscheidungsgrundlage für zukünftige Projekte bilden. Die Fraktionen CDU, GfH und SPD haben sich bereits mit möglichen Leitlinien befasst und können ihre entsprechenden Vorschläge dem Gemeindevorstand zur Verfügung stellen.

 

Außerplanmäßige Ausgaben für die Beschaffung digitaler Wasseruhren

Die Gemeindevertretung beschließt zur Umstellung auf digitale Wasserzähler, die in 2026 vorhandenen investiven Mittel für das „Sanierungsprogramm Bauwerke, I1241-066“ zu einem Teil von 71.000,- EUR umzuwidmen.

Timo Lübeck  -  [email protected]

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