In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Juni 2026 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:
Personalangelegenheiten Kindergarten
Der Gemeindevorstand hat, um zwei längerfristige Krankheitsausfälle zu kompensieren, die Arbeitszeit von fünf Erzieherinnen um insgesamt 20 Wochenarbeitsstunden befristet bis zum 31.07.2026 erhöht. Zudem wurde eine Sozialassistentin mit 35 Wochenstunden befristet vom 01.06.2026 bis 17.07.2026 eingestellt.
Personalangelegenheiten Bauhof
Der Gemeindevorstand hat, um einen längerfristigen Krankheitsausfall zu kompensieren, eine Aushilfe im gemeindlichen Bauhof befristet vom 01.06. bis 31.07.2026 in Vollzeit eingestellt.
Auftragsvergabe Abwassergebührenkalkulation
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Gebührenkalkulation für den Abwasserbereich an die Firma Allevo Kommunalberatung aus Meerbusch für die Zeiträume 2027-2029 in Höhe von 4.700 EUR vergeben. Der Auftrag schließt ebenfalls die Ergebnisermittlungen der Abwasser- und Trinkwassergebühren für die Vorjahre nach Stundensatz mit ein.
Beschaffung digitaler Wasserzähler
Der Gemeindevorstand hat, gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung, die Beschaffung von ca. 520 digitalen Wasserzählern sowie der dazugehörigen Softwarelösung bei der Firma Kampstrup aus Mannheim zum Preis von rund 51.400 EUR beschlossen. Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf bisher rund 1.700 EUR (2.900 Euro sobald die digitalen Zähler flächendeckend verbaut sind).
Erneuerung der Rad- und Fußgängerbrücke Odensachsen
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Erneuerung der Rad- und Fußgängerbrücke in Odensachsen an die Firma Stahlbau Frank aus Bebra zum Angebotspreis von rund 79.400 EUR vergeben.
DGH Holzheim - Dachsanierung
Der Gemeindevorstand hat eine Dachinstandsetzung am DGH Holzheim an die Firma Fischer Zimmerei und Dacheindeckungen GmbH aus Bad Hersfeld zum Angebotspreis von rund 6.900 EUR vergeben.
DGH Holzheim - Heizungs- und Sanitärelemente
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Lieferung der Heizungs- und Sanitärelemente für die Erneuerung des DGH Holzheim an die Firma Kemmler aus Burghaun zum Angebotspreis von rund 29.700 EUR vergeben. Der Einbau erfolgt in Eigenleistung. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.
DGH Holzheim - Stahltreppe
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Fertigung und Montage der Stahltreppe für den Fluchtweg am DGH Holzheim zum Angebotspreis von 14.700 EUR an die Firma Metallbau Lerch aus Haunetal vergeben. Die Maßnahme wird im Rahmen des IKEK gefördert.
Finanzielle Unterstützung Frauenhaus Bad Hersfeld
Der Gemeindevorstand hat dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. für 2026 eine freiwillige Zuweisung in Höhe von 709 EUR, basierend auf den Einwohnerzahlen zum 31.12.2025, zum Betrieb des Frauenhauses in Bad Hersfeld zukommen lassen.
Zuweisung aus Landesausgleichsstock
Das Land Hessen hat der Marktgemeinde Haunetal aus dem Landesausgleichstock eine Zuweisung von 6.000 EUR übermittelt. Die Zahlung erfolgt als Ausgleich für die mit der Einführung des Ergänzungssatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich.
Finanzielle Unterstützung Tierheim Hersfeld-Rotenburg
Der Gemeindevorstand hat dem Hersfelder Tierschutzverein e.V. für 2026 eine freiwillige Zuweisung in Höhe von 2.835 EUR, basierend auf den Einwohnerzahlen zum 31.12.2025, zum Betrieb des Tierheims in Bad Hersfeld zukommen lassen.
Verträge Solarpark Neukirchen
Der Gemeindevorstand hat mit der Firma RWE PV Neukirchen GmbH vier Verträge geschlossen: Nutzungsvertrag Zuwegung, Nutzungsvertrag Kabeltrasse, Vertrag über ein produktionsabhängiges Nutzungsentgelt sowie den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß § 6 Abs 2 EEG 2023 von je 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde.
Unvermutete Kassenprüfung
Am 16.06.2026 fand eine unvermutete Kassenprüfung durch die Aufsichtsbehörde statt. Es gab keine Beanstandungen.
Brückensituation A7
Die Autobahn GmbH hat den Gemeindevorstand informiert, dass die Autobahnüberführungen bei Wehrda und Schletzenrod wegen erheblicher Schäden aus Sicherheitsgründen weiterhin gesperrt sind. Die Überfahrung bei Wetzlos ist möglich. Perspektivisch werden alle drei Brücken erneuert, zunächst die beiden aktuell gesperrten. Mit dem Abbruch soll noch in 2026 begonnen werden, der Neubau wird für 2028 angestrebt.
Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?
Kenntnisnahme Haushaltsvollzug 2026
Die Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsvollzug für das Jahr 2026 zum Stichtag 31.05.2026 zur Kenntnis. Die meisten Einnahmen und Ausgaben liegen im kalkulierten Bereich. Die einzige große Ausnahme bilden die um voraussichtlich rund 600.000 EUR verringerten Gewerbesteuereinnahmen. Dies lässt aktuell eine deutliche Verschlechterung des ohnehin defizitären Etats erwarten.
Besetzung der Kommissionen
Der Gemeindevorstand entsendete folgende Beigeordnete in die Kommission für Brandschutz:
Andreas Kimpel, Leonhard Pflantz und Elke Künholz. Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder und sachkundige Bürger in die Kommission für Brandschutz: Torben Tränker, Lars Stein, Leon Eigenbrod, Jan Frauenfelder, Moritz Baumgartl und Bernd Schaumburg. Der Gemeindevorstand entsendete folgende Beigeordnete in die Kommission für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt:Ulrike Klawonn, Ralf Stuckardt und Thomas Schmidt. Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder und sachkundige Bürger in die Kommission für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt: Dr. Axel Schreiber, Jonas Tränker, Birgitt Binder, Sophie Hötzel, Wilfried Lerch und Sebastian Keidel.
Verleihung von Ehrenmedaillen in Gold
Die Gemeindevertretung beschließt die Verleihung der Ehrenmedaille der Marktgemeinde Haunetal in Gold an Karin Wagner-Pilot, Erich Bachmann und Hein-Peter Möller.
Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Die Gemeindevertretung beschließt den 8. Nachtrag zur Gebührenordnung zur gemeindlichen Friedhofsordnung. Die Gebühren wurden neu kalkuliert bzw. inflationsangepasst.
Offenlage der Entwürfe des Bebaungsplanes „Am Bornweg“ in Odensachsen
Die Gemeindevertretung beschließt: Die Verwaltung hat die erforderlichen Verfahrensschritte zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs1 BauGB für den Bebauungsplans Nr. 01 „Am Bornweg“ im OT Odensachsen und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich eingeleitet. Hieraus liegen Stellungnahmen vor, die in den vorliegenden Entwürfen des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt wurden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans muss um einen weiteren externen Geltungsbereich erweitert werden. Der Bebauungsplan umfasst daher nun
- Teilgeltungsbereich A, Gemarkung Odensachsen, Flur 6, Flst. 100 (teilweise)
- Teilgeltungsbereich B, Gemarkung Müsenbach, Flur 4, Flst. 35/5 (teilweise)
Die Entwurfsunterlagen (Stand 18.05.2026) umfassen folgende Teile:
- Planzeichnung des Bebauungsplans (BP) mit Festsetzungen durch Planzeichen und Text
- Begründung zum Bebauungsplan mit integriertem Umweltbericht
- Fachbeitrag zum Artenschutz (Mai 2026)
- Planzeichnung der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des BP
- Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Umweltbericht
Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans um die Fläche des Teilgeltungsbereiches B. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans. Sie beschließt, dass die Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden. Gleichzeitig sollen die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 2 BauGB beteiligt werden. Die Gemeindeverwaltung soll die erforderlichen Verfahrensschritte einleiten. Aus den bisherigen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans ergibt sich auch, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebiets bei der Oberen Naturschutzbehörde und eine Genehmigung zum Bauvorhaben im amtlich festsetzten Überschwemmungsgebiet bei den zuständigen Wasserbehörden für den Geltungsbereich des Bebauungsplans beantragt werden müssen. Antragsteller wird die Gemeinde sein. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde durch ein vom Bauherrn des Vorhabens beauftragtes Fachplanungsbüro. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Bauherr des Vorhabens. Die Unterlagen zu den beiden o.g. Anträgen, die seitens der Gemeinde gestellt werden müssen, werden ebenfalls durch dieses Fachplanungsbüro erstellt und der Gemeinde übergeben.
Grundstücksangelegenheiten
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem Verkauf des Feuerwehrhauses in Müsenbach (beide Häuser und Flächen). Es muss dabei vertraglich sichergestellt werden, dass der Käufer die Immobilie anschließend der Freiwilligen Feuerwehr der Marktgemeinde Haunetal für mindestens zehn Jahre mietfrei überlässt. Zudem muss er sich verpflichten, das defekte Dach durch einen Fachbetrieb unverzüglich nach Eigentumsübertragung Instandsetzen zu lassen.
Leitlinien zum Bau-Turbo
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Leitlinie zur Anwendung des Paragraphen 246e BauGB (Zustimmungsverfahren im Bauturbo):
Anwendungsbereich:
- Die Gemeinde nutzt das beschleunigte Genehmigungsverfahren im Sinne des sogenannten ,,Bauturbos“ nur im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Eine Anwendung erfolgt nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen nach klaren Kriterien.
Voraussetzungen:
- Das Bauvorhaben muss nach § 246 e BauGB reinen wohnzwecken dienen.
- Eine Abweichung von Festsetzungen von Bebauungsplänen ist durch § 246 e BauGB nur bei Bebauungsplänen mit erstmaligen Satzungsbeschluss vor dem 01.01.2000 möglich.
- Bei Vorhaben im Innenbereich ist auf das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Geschossigkeit, Fassadenlänge und Dachart. Die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung § 17 BauNVO dürfen nicht überschritten werden. Bei Vorhaben im Außenbereich ist die städtebauliche Einfügung in die vorhandene Umgebung nach denselben Kriterien insbesondere hinsichtlich Geschossigkeit, Fassadenlänge und Dachart zu beurteilen; die Orientierungswerte nach § 17 BauNVO dürfen nicht überschritten werden.
- Immissionsschutz, nachbarliche Belange sowie wirtschaftliche Interessen bestehender Betriebe sind zu wahren.
- Die Erschließung muss gesichert sein. Neue öffentliche Erschließungsanlagen dürfen nicht auf Kosten der Kommune errichtet werden.
- Eine Anwendung im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist nur zulässig als organische Fortentwicklung des Siedlungsbereichs, ohne Trennwirkungen und nicht im Zusammenhang mit Splittersiedlungen.
Ausschlusskriterien:
- Die Anwendung des Paragraphen 246 e BauGB ist bei Schutzgebieten nach BNatSchG, Waldgebieten, Landschaftsschutzgebieten und auf landschaftlichen Nutzflächen mit einer Ackerzahl von >50 ausgeschlossen. Das allgemeine Bauleitplanverfahren wird davon nicht erfasst.
- Keine gesicherte Erschließung
- Erhebliche Auswirkung auf das Ortsbild oder städtebauliche Entwicklung
- Vorhaben in den gemeindlichen Gewerbegebieten
Verfahren:
- Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Marktgemeinde Haunetal durch die Bauaufsicht beteiligt und aufgefordert innerhalb von drei Monaten ihre Zustimmung zu erteilen. Hierbei erhält die Gemeinde von der Bauaufsicht alle vom Bauherrn eingereichten Planungen, Unterlagen, Bauzeichnungen und Gutachten. Der Gemeindevorstand prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Kommt der Gemeindevorstand zu dem Entschluss, dass keine Vollständigkeit oder Prüffähigkeit vorliegt, informiert sie die Bauaufsicht, diese fordert die fehlenden Unterlagen nach. Liegen die Unterlagen prüffähig vor, beschließt der Gemeindevorstand eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung. Über die abschließende Zustimmung beschließt die Gemeindevertretung.
Vertragliche Regelungen:
- Durch städtebauliche Verträge muss bei Anwendung des Bauturbos sichergestellt werden, dass hierdurch entstehende Kosten (bspw. für die Erschließungs- und Erhaltungsaufwendung) von dem durch die Baugenehmigung begünstigten Vorhabensträger getragen werden.
Grundsatzbeschluss Kläranlagenkonzept
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Aufstellung der Abwasserentsorgung in der Marktgemeinde Haunetal und beauftragt den Gemeindevorstand mit der Ausarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Kostenkalkulation: Die Kläranlage Neukirchen wird ertüchtigt. Die bisherigen Kläranlagen in Wehrda und Odensachsen werden aufgegeben und über Pumpstationen/Druckleitungen nach Rhina bzw. Mauers an die Kläranlage Neukirchen angeschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushaltsjahren entsprechend einzuplanen.
Glasfaserstrategie für die Marktgemeinde Haunetal
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand bis zur letzten Gemeindevertretersitzung des Jahres 2026 ein Konzept einschließlich eines Maßnahmen- und Zeitplans vorzulegen, mit dem das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung (FTTH – Glasfaser bis in die Gebäude) in allen Ortsteilen der Marktgemeinde Haunetal bis spätestens zum 31.12.2029 erreicht werden soll.
- Prüfung und Darstellung möglicher Förderprogramme sowie Förderstrategien für einen flächendeckenden Glasfaserausbau.
- Abstimmung mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, potenziellen Ausbaupartnern und weiteren relevanten Akteuren zur Vorbereitung eines Förder- und Ausbauverfahrens.
- Darstellung der erforderlichen Schritte, Zuständigkeiten
Einführung eines 30-Minuten-Takts auf der Bahnverbindung Fulda – Bad Hersfeld
Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, mit den zuständigen Verkehrsbehörden die Voraussetzungen für die Einführung eines 30-Minuten-Takts auf der Bahnstrecke Fulda – Bad Hersfeld zu schaffen und die hierfür notwendigen Planungen und Verhandlungen mit den beteiligten Unternehmen und Behörden aufzunehmen. Dafür sollen vorab Gespräche mit der Gemeinde Burghaun und den Städten Bad Hersfeld, Hünfeld sowie Fulda aufgenommen werden. Gemeinsam soll gegenüber den zuständigen Verkehrsbehörden, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen für eine Verbesserung des Angebots auf der Strecke Fulda – Bad Hersfeld eingetreten und die Interessen der Region geschlossen vertreten werden.